Kinder und Vapes – Vorsicht ist geboten


    Ratgeber


    Erfreulicherweise ist der Tabak- und Nikotinkonsum bei Jugendlichen zu Beginn des 21. Jahrhunderts zurückgegangen. Anfangs/Mitte der 10er Jahre hat die Tabakindustrie jedoch einen neuen Weg gefunden, um den sinkenden Umsatz bei Jugendlichen wieder anzukurbeln. Dabei übernahmen sie die Ideen eines Chinesischen Apothekers der aus Eigeninteresse Jahre zuvor erste marktfähige E-Zigaretten entwickelte. E-Zigaretten oder Vapes (Verdampfer) bestehen aus einer Art Heizspirale, einer Batterie oder einem Akku sowie einem Gefäss mit Flüssigkeit (Liquid). Auf dem Markt haben sich Mehrweggeräte etabliert. Immer mehr werden jedoch Einweggeräte vermarktet und sind leider bereits bei Kindern der höheren Primarschulstufen ein Thema. Die Werbung zielt bewusst auf eine junge bis sehr junge Kundschaft ab. Ein häufig benutzter Werbekanal sind junge Influencer/innen, die via Social Media-Apps Werbung für diese Produkte machen. Die Geräte kommen zudem sehr trendy in allen Farben und Geschmacksrichtungen daher. So können Erdbeeren, Melonen, Cola oder gar eine Zuckerwatte gedampft werden. Viele der angebotenen Vapes enthalten neben den Aromen auch Nikotinsalze. Gemäss der Britischen Gesundheitsbehörde fehlen in den Dämpfen von E-Zigaretten oder Vapes zwar die im Zigarettenrauch schädlichen Bestandteile tatsächlich zu einem grossen Teil. Dafür enthält der Dampf neben den künstlichen Aromastoffen oft Glyzerin und Propylenglykol. Zudem entsteht beim Verdampfen Formaldehyd. Zu all diesen Stoffen, die beim Vapen in die Lunge gelangen, gibt es verständlicherweise noch keine Langzeitstudien. Hingegen gibt es Hinweise darauf, dass Jugendliche, die vapen, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit haben, später mit dem Konsum von herkömmlichen Tabakprodukten zu beginnen.

    Der Verkauf von Vapes oder E-Zigaretten mit Tabak oder Nikotin als Inhaltsstoffe ist im Kanton Basel-Landschaft gleich geregelt wie die Abgabe normaler Zigaretten. Sie dürfen nur an Erwachsene verkauft werden. Leider gilt diese Regelung bis zur Einführung des neuen Schweizerischen Tabakproduktegesetzes nicht schweizweit.

    Erziehungsberechtigten raten wir, sich vertieft mit dem Thema zu befassen, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ihr Kind für solche Geräte interessiert. Erklären Sie ihrem Kind, weshalb Influencer/innen für diese Produkte werben. Wieso die Vapes so fruchtig daherkommen und was neben dem Fruchtgeschmack sonst noch in den Liquids enthalten ist und beim Gebrauch eingeatmet wird. Auch Ihr Sohn und/oder Ihre Tochter sind im Visier der Marketingfachleute der Vapesproduzenten.

    Fachleute sind sich einig; sie raten Kindern und Jugendlichen davon ab Vapes oder andere nikotinhaltigen Produkte zu konsumieren.

    Mehr Informationen zu Jugendthemen erhalten Sie auf der Homepage der Polizei Basel-Landschaft unter «Jugend – Themen».

     

     

    Kurt Frei,
    Leiter Jugenddienst Polizei Basel-Landschaft

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