Basel-Stadt zahlt – andere profitieren

    Das System des Nationalen Finanzausgleichs wird bald reformiert – Endlich!

    Immer mehr Fachleute meldeten sich zuletzt zu Wort, die das aktuelle System des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) als «tickende Zeitbombe» bezeichnen. Der Grund: In den «Geberkantonen», die den so genannten Ressourcenausgleich beisteuern, macht sich Unmut breit, da auch nächstes Jahr der Beitrag an die «ärmeren Kantone» steigen wird. Stehen wir an der Schwelle einer Polemik mit Basel-Stadt, Genf, Zug, Zürich & Co. an der Spitze?

    (Bilder: JoW) Basel-Stadt gehört zusammen mit Genf, Zug, Zürich, Schwyz, Nidwalden und Obwalden zu den «Zahlenden» im NFA.

    Mit Hilfe des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) sollen die Ungleichheiten zwischen den Kantonen hinsichtlich ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit verkleinert werden. Als erfolgreicher Standort ist der Kanton Basel-Stadt unter den Kantonen der derzeit viertgrösste Beitragszahler (sieben Kantone gehören zu den «Zahlenden») beim NFA: Im Jahr 2017 beträgt der Beitrag des Kantons an den Ressourcenausgleich 156 Mio. Franken. Umgekehrt erhält der Kanton 50 Mio. Franken aus dem soziodemographischen Lastenausgleich.

    Basel-Stadt bezahlt rund 30 Mio. Franken pro Jahr zu viel
    So weit so gut. Aber: Das  aktuelle System des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) polemisiert. Zumal im 2018 der Beitrag des Kantons noch einmal steigen wird. Das Potenzial zur Polemik wird zum Teil auch von Seiten des Finanzdepartements des Kantons Basel Stadt bestätigt, jedoch auch relativiert. Generalsekretär Sven Michal: «Das Steuersubstrat im Kanton Basel-Stadt hat sich in den vergangenen Jahren besser entwickelt als im Rest der Schweiz. Die höheren Zahlungen im Ressourcenausgleich sind eine Folge daraus: Denn das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich sieht vor, dass die Zahlungen von der Ressourcenstärke der einzelnen Kantone abhängen. Wir konnten diese Zahlungen im Budget und in der Finanzplanung antizipieren und sind entsprechend vorbereitet. Eine Tatsache ist jedoch auch, dass der Ressourcenausgleich vom Bundesparlament überdotiert wurde. Im Vergleich zu einer korrekten Dotation bezahlt Basel-Stadt rund 30 Mio. Franken pro Jahr zu viel. Ebenso werden die Zentrumslasten, die Basel-Stadt trägt, im NFA noch zu wenig berücksichtigt. Wir können also festhalten: Der Finanzausgleich bedarf einer Reform.»

    Noch zahlt Basel-Stadt im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs rund 30 Mio. Franken pro Jahr zu viel. Doch eine Reform ist in Sicht.

    Die heutige Überdotation wird vermindert
    Es bestünde, so Sven Michal, jedoch genug Grund zur Hoffnung auf Besserung: Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat am 17. März 2017 Verbesserungen am NFA vorgeschlagen. Der mit grossem Mehr der Kantone verabschiedete Vorschlag sieht vor, dass in Zukunft die Ausgleichssumme entpolitisiert wird. «Ausserdem würde die heutige Überdotation vermindert. Und  auch die Lasten der Zentren verbessert berücksichtigt werden.»

    Die Konferenz der NFA-Geberkantone und der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt begrüssen natürlich den Vorschlag der Konferenz der Kantonsregierungen, wie Sven Michal bestätigt. «Insgesamt entspricht das Massnahmenpaket einem ausgewogenen Kompromiss, der für die ressourcenschwachen und die ressourcenstarken Kantone Verbesserungen bringt. Wir gehen davon aus, dass die Optimierungsvorschläge der KdK 2018/2019 im Bundesparlament behandelt werden. Sie würden ab 2020 wirksam.»

    Wichtiges Element des Schweizerischen Föderalismus
    Nun stellt sich natürlich auch eine gewisse Haltung ein, die bei einem Teil der Steuerzahlenden latent zu spüren ist: Viele Kantone, unter anderem auch die Nachbar-Kantone, gehören somit zu den Profiteuren des «Erfolgs» der «sieben Aufrechten» unter den Kantonen, welche für die Ausgleichszahlungen aufkommen. «Ganz so einfach kann man dies nicht so darstellen», sagt Sven Michal. «Der Nationale Finanzausgleich ist ein wichtiges, in der Bundesverfassung verankertes Element des Schweizerischen Föderalismus.

    Ziel des NFA ist es, die Effizienz der staatlichen Aufgabenerfüllung zu erhöhen, die kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zu vermindern und übermässige Sonderlasten auszugleichen.» Dass der Beitrag von Basel-Stadt im 2018 steigt, ist also Teil des Systems. «Unbestritten ist aber der dringende Reformbedarf dieses Systems: Die ressourcenstarken Kantone sollen durch den NFA nicht stärker als nötig belastet werden.»

    JoW


    Reformbedarf beim NFA

    Der Föderalismus zählt zu den tragenden Prinzipien der Schweiz. Es hat sich aber gezeigt, dass an manchen Stellen Korrekturen notwendig sind. Zum Beispiel beim Nationalen Finanzausgleich (NFA) braucht es diese Anpassungen, um die Ziele zu erreichen.

    Das Ziel des NFA, die ressourcenschwachen Kantone zu stärken und die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone zu verringern, wurde in der letzten Vierjahresperiode klar übertroffen. Im Jahr 2017 erreicht der ressourcenschwächste Kanton Jura nach Ressourcenausgleich einen Ressourcenindex von 87.8 Punkten – das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich sieht demgegenüber vor, dass lediglich 85 Indexpunkte anzustreben sind. Die Überdotation des Ressourcenausgleichs belastet die Finanzen des Bundes und der Geberkantone. Im Jahr 2017 betrug die Überdotation 771 Millionen Franken.

    Kantone haben sich über Reform geeinigt
    Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat an der Plenarversammlung vom 17. März 2017 den Schlussbericht zur Optimierung des Nationalen Finanzausgleichs mit sieben Empfehlungen verabschiedet. Zentrale Elemente der Einigung bilden der neue Modus zur Steuerung der Dotation des Ressourcenausgleichs, die Garantie des Mindestziels für die ressourcenschwachen Kantone, der teilweise Abbau der geltenden Überdotation sowie die bessere Abgeltung der soziodemografischen Sonderlasten. Die empfohlenen Massnahmen reduzieren die Folgen wesentlicher Mängel des geltenden NFA-Mechanismus. Insbesondere wird die Solidarhaftung innerhalb der ressourcenstarken beziehungsweise der ressourcenschwachen Kantone gemildert. Die Ausgleichssumme wird sich künftig am Bedarf ausrichten, statt automatisch zu wachsen.

    Vorheriger ArtikelIn der Stadt heizt es besonders auf
    Nächster Artikel«Gesucht – Gefunden» – Was uns die Job-Trendscouts voraus sagen